Rechtliche Grundlage
Es gibt kein internationales UNESCO-Biosphärenparkgesetz. Um ein von der UNESCO anerkanntes Biosphärenreservat zu werden, müssen jedoch gewisse Kriterien und Funktionen erfüllt werden,
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welche die UNESCO überprüft. "Biosphärenreservat" ist keine eigentliche Schutzgebietskategorie, sondern ein Gütesiegel der UNESCO. Wie bei jedem anderen Markenzeichen wird auch bei der UNESCO in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Region die Anerkennung noch verdient. Diese Überprüfung geschieht anhand von national und international abgestimmten Kriterien. Vorarlberg ist das einzige Bundesland, das in seinem Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung von 1997 die Ausweisung von Biosphärenparks als Schutzgebietskategorie vorsieht. Die Landesregierung kann daher Gebiete, die den dort verankerten Kriterien entsprechen Biosphärenparks einrichten. a) vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, sowie der beispielgebenden Entwicklung und Erprobung von Wirtschaftsweisen die einen schonenden Umgang mit den Naturgüter nachweisen. Die Situation in ÖsterreichIn Österreich gibt es neben dem Großen Walsertal fünf von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservate. Vier davon wurden alle 1977 anerkannt, bevor es die Sevilla-Richtlinien für Biosphärenreservate gab und eine nachhaltige Entwicklung in den Vordergrund gerückt wurde. Es sind dies
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