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Zunftordnung


Die Zunftordnung regelte die Ausbildung und Tätigkeit der Handwerker. Meist begann die Lehre der Bauhandwerker im Alter von 14 bis 19 Jahren. Für das Maurerhandwerk war eine dreijährige Lehrzeit vorgeschrieben. Wer auch das Steinmetzhandwerk ausüben wollte, musste ein zusätzliches Lehrjahr absolvieren.

Die Lehrlinge erlernten die technischen und statischen Grundbegriffe, außerdem wurden sie in Materialkunde, Geometrie, technischen Zeichen und Kostenberechungen unterwiesen. Die Meister unterrichteten wahrscheinlich in ihren eigenen Häusern. Hauptbestandteil der Lehre war aber die Praxis auf den Baustellen. Ein Meister durfte gleichzeitig nicht mehr als zwei Lehrlinge beschäftigen. Nach der ordnungsgemäß bestanden Lehrzeit mussten die Gesellen mindestens zwei Jahre auf Wanderschaft. Die Weiterbildung der Gesellen erfolgte im Rahmen der praktischen Arbeit auf den Baustellen. Im Winter wurde darüber hinaus Theorie gelehrt. Der Überlieferung zu Folge trafen sich Meister und Gesellen zu diesem Zweck in einem Haus der Parzelle Gräsalp in Schoppernau. Dort sollen die Unterrichtseinheiten abgehalten worden sein. Der Umfang der Lehrtätigkeit der Auer Zunft lässt sich in Zahlen zeigen. Denn von 1650 bis 1787 wurden insgesamt 1814 Lehrlinge freigesprochen, davon 79 allein im Jahr 1700.

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